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Steuern und Finanzen

Deutschland ist ein Sozialstaat. Aus dem Grund bezahlen die Arbeitgeber Sozialabgaben und Steuern. Die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer ist in Deutschland die Einkommensteuer. Einkommensteuer zahlen Sie auf alle Einkünfte eines Kalenderjahres. Als Angestellte oder Angestellter bei einem Unternehmen müssen Sie sich erst einmal nicht um die Einkommensteuer kümmern - dies übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Jeden Monat wird automatisch die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn abgezogen und für Sie an das Finanzamt überwiesen. Außerdem überweist Ihr Arbeitgeber an das Finanzamt den Solidaritätszuschlag und – wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind – auch die Kirchensteuer. Zudem hat er dann bereits die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von Ihrem Arbeitsentgelt abgezogen und bezahlt. Wie viel Ihr Arbeitgeber an Sie überweist und wie hoch Ihr Nettogehalt ist, können Sie jeden Monat Ihrer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung entnehmen.

 

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Der Einkommensteuertarif, aus dem die Lohnsteuertabellen unter Berücksichtigung der für die Arbeitnehmer geltenden Freibeträge und Pauschbeträge abgeleitet werden, ist das Kernstück des Einkommensteuergesetzes. Nach ihm richtet sich grundsätzlich die vom Steuerbürger aus seinem Einkommen zu tragende Einkommensteuer (Lohnsteuer).

 

Auf einen Blick

  • Einkommensteuer wird auf alle Einkünfte des Kalenderjahres gezahlt
  • Bei nichtselbstständiger Beschäftigung zahlt Ihr Arbeitgeber die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (monatlich)
  • Bei selbstständiger Beschäftigung müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung vornehmen
  • Von Ihrem Bruttogehalt werden neben der Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie eventuell die Kirchensteuer seitens des Arbeitsgebers bezahlt. Sie erhalten dann Ihr Nettogehalt.

Steuer-ID und elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Jede Person, die in Deutschland gemeldet ist, bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese benötigt man für alle Angelegenheiten in Bezug auf Steuern und Finanzamt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nach Ihrem Umzug in die TRK Ihren Wohnsitz bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro gemeldet haben. Nach der Meldung erhalten Sie per Brief automatisch Ihre Steuer-ID. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug innerhalb Deutschlands oder Heirat.

Das bisherige papiergebundene Verfahren wurde im Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Hierfür wurde die Papier-Lohnsteuerkarte gegen die elektronische ersetzt. Im neuen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuermerkmale) in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und Ihrem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Seit 2011 sind ausschließlich die Finanzämter Ansprechpartner, wenn es um den Wechsel von Steuerklassen oder die Änderung anderer Lohnsteuerabzugsmerkmale geht.

Einkommensteuererklärung

Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Sie den Staat prüfen lassen, ob Sie zu viel Lohn- bzw. Einkommensteuer gezahlt haben. Dazu reichen Sie beim Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung ein. Mit Ihren Angaben zu den tatsächlichen Einkünften und finanziellen Belastungen prüft der Staat dann, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht. Das Formular zur Steuererklärung auszufüllen, kann sich lohnen: Laut Daten des Statistischen Bundesamts haben neun von zehn Steuerzahlern eine Rückzahlung erhalten. Im Durchschnitt bekamen sie knapp 900 Euro zurück.

Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt. Dazu können Sie sich auf den Seiten der elektronischen Steuererklärung ELSTER informieren.

Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet auf den Seiten des Formular-Management-System des Bundes. Häufig benötigte Formulare stellen Ihnen auch die Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung können Sie mit der Post an Ihr Finanzamt senden oder dort persönlich abgeben. Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Sie müssen in der Regel den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Die Verfahrensbeschreibungen geben hierzu Auskunft.

Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Kosten: Die Gemeinden legen die Hundesteuer nach der örtlichen Hundesteuersatzung fest. Je nach Gemeinde ist die Höhe der Hundesteuer unterschiedlich.

Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

Erforderliche Unterlagen:

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein).

Eröffnen einen Bankkontos

Um den Alltag besser organisieren zu können, sollten Sie schnellstmöglich ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, am besten im Wohnort, eröffnen.

Dies ist deshalb wichtig, da in Deutschland eine Vielzahl von Geldgeschäften "bargeldlos" erfolgen. Sie müssen beispielsweise bei der Anmietung einer Wohnung im Besitz eines Bankkontos sein, um die Miete und gegebenenfalls die Kaution überweisen zu können. Auch Löhne und Gehälter werden nicht bar ausgezahlt, sondern auf Ihr Konto überwiesen.

Über gegebenenfalls entstehende Kontoführungsgebühren können Sie sich direkt bei Ihrer Bank informieren.

Voraussetzungen, um in Deutschland ein Konto bei einer Bank zu eröffnen:

  • Ihr Reisepass
  • Ihre Meldebescheinigung über den Wohnsitz
  • je nach Kontoart: eine Lohnbescheinigung Ihres Arbeitgebers
  • bei einigen Banken: Ihre Arbeitserlaubnis

Mit diesen Unterlagen beantragen Sie bei der Bank Ihrer Wahl ein Girokonto und eine EC-Karte. Einige Banken bieten Girokonten als Guthabenkonto an. Das heißt: Sie dürfen das Konto nicht überziehen, also keine Kredite über das Konto aufnehmen. Es gibt auch einige Bankinstitute, die monatlich die Einzahlung eines bestimmten Betrags (Mindestgeldeingang) auf dem Konto verlangen, damit keine Kontoführungsgebühren anfallen. Klären Sie beides vor Vertragsabschluss ab. Viele Banken verlangen unterschiedliche Gebühren, wie zum Beispiel für die Kontoführung oder für jede Überweisung. Daher kann sich ein Vergleich bei der Wahl der Bank für Sie lohnen.

Online-Banking

Eine Alternative zu einem Girokonto ist ein Online-Konto. Diese Konten können Sie im Internet oder per Post eröffnen und anschließend online nutzen. Einige Direktbanken, das heisst Banken, die keine eigenen Niederlassungen haben, bieten Ihnen diesen Service ebenfalls an. Ein Online-Konto hat dieselben Aufgaben wie ein deutsches Girokonto und ist ebenso mit deutscher Kontonummer und Bankleitzahl ausgestattet. Auch Überweisungen vom oder ins Ausland sind möglich.

Wenn Sie ein Online-Konto bei einer Direktbank eröffnen wollen, müssen Sie Ihre Identität mit dem Postident-Verfahren nachweisen. Dazu erhalten Sie von der Bank die notwendigen Dokumente. Mit diesen gehen Sie zur Deutschen Post, weisen sich aus und lassen sich diesen Schritt von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Post bestätigen, der die Dokumente zur Bank schickt.

Bankkarten

An Geldautomaten können Sie mit Ihrer EC-Karte und einer vierstelligen Geheimnummer (PIN) rund um die Uhr Geld abheben. Ihre PIN erhalten Sie per Post von Ihrer Bank, nach Eröffnung Ihres Kontos. Mit der EC-Karte können Sie in den meisten Geschäften und Tankstellen bezahlen. Bargeld dabei zu haben, empfiehlt sich trotzdem immer: Deutschland ist nämlich noch ein Land des Bargeldes – Kleinbeträge in Restaurants und Geschäften werden zumeist bar bezahlt.

Wenn Sie an Automaten Ihrer eigenen Bank Geld abheben, ist dieser Vorgang für Sie kostenlos. An Automaten anderer Banken wird eine Abhebungsgebühr fällig, die in der Regel einen Prozent, maximal aber fünf Euro pro Abhebung beträgt.

Tipp!

In Deutschland gibt es zwei große Bankennetzwerke: Cash Group und Cash Pool. Schauen Sie, bei welcher der zwei Bankenzusammenschlüsse Ihre Bank Mitglied ist. Sie können auch bei den anderen Mitgliedsbanken der jeweiligen Gruppe kostenlos Geld abheben!

Überweisungen

Innerhalb Deutschlands

Sie können problemlos online oder in Ihrer Bankfiliale mit Hilfe der Überweisungsformulare Geld auf ein anderes Konto überweisen. In der Regel dauert dies nur wenige Werktage. Ratsam ist es, von jeder Überweisung eine Kopie zu behalten.

 

Ins Ausland

Überweisungen ins Ausland brauchen mehr Zeit als innerhalb von Deutschland. Mit diesen Methoden klappt die Überweisung in Ihr Heimatland dennoch schnell und sicher:

  • SWIFT: Beim SWIFT-Verfahren sollte das Geld innerhalb von 24 Stunden auf dem Konto des Empfängers sein. Die Gebühren dafür fallen von Bank zu Bank unterschiedlich aus. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Bank.
  • Geldtransfer-Dienstleister: Verschiedene Dienstleister können Ihr Geld schnell ins Ausland transferieren. Dazu gehen Sie mit dem Geldbetrag in bar in ein Büro der Transfer-Agentur (Western Union ist oft bei der Deutschen Post angesiedelt) und geben an, in welchem Büro im Zielland der Empfänger das Geld abholen soll. Wichtig ist, dass der Empfänger seinen Ausweis zur Abholung mitbringt. Kosten des Verfahren sind 7 bis 10 Prozent des Überweisungsbetrags. Das gesamte Verfahren kann oft in wenigen Minuten abgewickelt werden.
  • Bankschecks: Diese Schecks sollten Sie zur Sicherheit nur per Einschreiben verschicken. Falls der Scheck auf dem Weg zum Empfänger gestohlen wird, kann die Auszahlung nicht gestoppt werden.