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Versicherungen

Vieles im Leben ist nicht vorhersehbar – egal ob im Arbeitsleben oder in der Freizeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich gegen die Folgen einer Vielzahl von Missgeschicken, Unfällen, Beschädigungen von Wertsachen, Gegenständen oder auch gegen Diebstahl privat oder gesetzlich zu versichern.

Sozialversicherungssystem in Deutschland

In Deutschland ist das System der Sozialversicherungen gesetzlich verankert. Es dient den Bürgerinnen und Bürgern als finanzielle Absicherung vor Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit. Folgende fünf Versicherungen sind Bestandteil des Sozialversicherungssystems und sind somit Pflicht für jede Person, die in Deutschland lebt:

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel und Therapiemaßnahmen.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Meistens betrifft das Menschen im hohen Alter.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – nachdem sie in Ruhestand gegangen sind – eine Rente. Die Höhe der Rente bemisst sich grob gesagt vor allem nach dem Einkommen und der Anzahl von Jahren, die man in Deutschland arbeitet.

Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung stattet Arbeitslose für eine bestimmte Zeit mit einem Einkommen aus, wenn sie in der Regel in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert waren und wieder Arbeit suchen. Zudem unterstützt die Bundesagentur für Arbeit jeden, der eine Arbeit sucht, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die gesetzliche Sozialversicherung Pflicht. Die Hälfte der Beiträge wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Dafür müssen sie nichts weiter tun, da der Betrag automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Allerdings gilt für die Kranken- und Rentenversicherung, dass der Beitrag ab einer gewissen Einkommenshöhe nicht weiter ansteigt (so genannte Beitragsbemessungsgrenze).

Ausnahmen

Es gibt zwei Ausnahmen: Für die Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas mehr als Arbeitgeber. Arbeitgeber bezahlen dagegen die kompletten Beiträge zur Unfallversicherung.

Durch Ihre Beiträge erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen aus den unterschiedlichen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung.

Wichtig

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandt werden, müssen ihre sozialversicherungsrechtliche Entsendebeschäftigung mit dem Formblatt A 1 (sogenannte EU-Entsendebescheinigung) dokumentieren. Mit dieser vom zuständigen ausländischen Sozialversicherungsträger ausgestellten Bescheinigung weist die oder der Entsandte nach, dass weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates und nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten.

Sozialversicherungsnummer

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Von der Rentenversicherung erhalten Sie einen Brief mit Ihrer Sozialversicherungsnummer, diesen sollten Sie gut aufbewahren, da Sie die Nummer immer wieder vorzeigen müssen.

Optionale Versicherungsmöglichkeiten

Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es in Deutschland viele private Versicherungen. Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der gebräuchlichsten Versicherungen. Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten - beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Jede Versicherung kostet Geld. Überlegen Sie sich im Vorfeld, was Sie wirklich brauchen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Zu den häufigsten Versicherungen gehören:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung
  • Kraftfahrzeug (Kfz)-Versicherung (Pflicht für alle Fahrzeughalter)

Haftpflichtversicherung

Wenn jemand durch Sie, Ihr Haus oder Grundstück zu Schaden kommt, greift die Haftpflichtversicherung ein. Es hängt vom Versicherungsunternehmen ab, wie diese Risiken abgesichert sind, teils durch eine Privathaftpflichtversicherung (Einfamilienhaus), teils durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Mehrfamilienhaus). Neben den Sach- und Vermögensschäden sind auch die Schäden an Gesundheit und Leben von Personen versichert.

Denkbare Fälle wären beispielsweise, dass jemand durch einen herab fallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Oder Sie kommen einmal Ihrer Räumpflicht im Winter nicht nach und auf dem Gehweg vor Ihrem Haus kommt jemand zu Fall und verletzt sich. Die Haftpflichtversicherung greift auch, wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder einem anderen Menschen unbeabsichtigt Schaden zugefügt haben.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Explosion, aber auch durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Versichert sind alle Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte und Ähnliches. Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertpapiere, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Achtung: Das Eigentum von Untermietern ist von der Versicherung ausgenommen. Außerdem sind in vielen Versicherungsverträgen sogenannte Sorgfaltspflichten festgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Herd einschalten und die Wohnung verlassen, kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommt.

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine mit einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließende Risikoversicherung bezeichnet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der bei Abschluss der Versicherung ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Es kann vertraglich geregelt werden, inwieweit der Versicherungsgesellschaft das Recht zur Verweisung auf gesundheitlich weniger beanspruchende Berufe eingeräumt wird.

Zu beachten ist auch, dass das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes (möglichst Altersrentenbeginn) sowie die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente vertraglich geregelt werden können.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.

Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung

Eine Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil und leistet nur im Falle des Todes. Sie ist daher nur zur Absicherung von Hinterbliebenen geeignet.

Detaillierte Informationen zum Thema Lebensversicherungen finden Sie auf dem Portal Service BW.

Kfz- (Haftpflicht-) Versicherung

Als Halter oder Halterin eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, unabhängig davon, wer fährt. Wer ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- als auch Fahrzeugschäden ab.

 

ACHTUNG!

Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen, sind Sie auch verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Sie können zusätzlich Ihr eigenes Fahrzeug mit einer Kaskoversicherung für den Schadensfall versichern lassen. Unterschieden wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel folgende Schäden an Ihrem Fahrzeug ab:

  • Diebstahl oder Raub
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstöße mit bestimmten Tieren (beispielsweise Rehe oder Hirsche)
  • Glasbruch
  • Kabelschäden nach einem Kurzschluss

Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich für alle Unfallschäden auf – also auch bei selbstverschuldeten Unfällen – sowie für Schäden durch Vandalismus. Eine Vollkasko bietet sich vor allem bei Neuwagen an, da hier der Verlust besonders hoch wäre.

Auf einen Blick

  • In Deutschland gibt es ein gesetzliches Sozialversicherungssystems
  • Fünf Versicherungen sind Pflicht für alle, die in Deutschland gemeldet sind: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Es gibt daneben eine Vielzahl von privaten Versicherungsmöglichkeiten.