Visa und Aufenthaltstitel
Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt? Um Ihren Weg zu uns in die TechnologieRegion Karlsruhe so unbeschwerlich wie möglich zu machen, haben wir die für Sie wichtigen Informationen zum deutschen Aufenthaltsrecht zusammengestellt.

Europa macht es möglich! Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger genießen Sie Freizügigkeit und können ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig. Auch der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist für Sie nicht beschränkt. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ebenfalls ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Das Gleiche gilt für Bürgerinnen und Bürger der vier EFTA-Staaten: Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz. EFTA steht für European Free Trade Association, Europäische Freihandelsassoziation.
Beachten Sie, dass in Deutschland die Meldepflicht gilt. Dies bedeutet, Sie müssen sich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt / Kommune anmelden, in der Sie wohnen. Die Meldebehörde erhebt die erforderlichen Daten für das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Für einen etwa erforderlichen Nachweis des Freizügigkeitsrechts wird von der Ausländerbehörde eine, in der Regel, gebührenfreie Bescheinigung ausgestellt. Familienangehörige von Unions- und EFTA-Bürgern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis-EU.
Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass sowie einen Aufenthaltstitel.
Das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel zum Zweck der Einreise in das Bundesgebiet und für die erste Zeit des Aufenthalts. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen dem
- Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten und dem
- nationalen Visum für längerfristige Aufenthalte zu einem im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszweck.
Bereits im Antrag müssen Sie angeben, für welchen späteren Aufenthaltszweck Sie das Visum benötigen.
Visa-Arten rund um das Thema "Arbeiten"
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
Zulassungsvoraussetzungen:
- Anerkannte bzw. vergleichbare Qualifikation (Hochschul- oder Berufsabschluss)
- Jobangebot in Deutschland / gültiger Arbeitsvertrag
- Ggf. Berufsausübungserlaubnis
- Ggf. Gehaltsgrenze beachten (z.B. Personen über 45 Jahre müssen ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.540 Euro (im Jahr 2020) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen
- Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit *
- Reisepass
- Finanzierungsnachweis
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
* Hierbei wird unter anderem geprüft, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar ist
Blaue Karte EU
Zulassungsvoraussetzungen:
- Anerkannter bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss
- Jobangebot in Deutschland
- Ggf. Berufsausübungserlaubnis
- Bruttojahresgehalt von mindestens 55.200 € oder 43.056 € (MINT-Berufe)
- Ggf. Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit *
- Reisepass
- Finanzierungsnachweis
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
* Hierbei wird unter anderem geprüft, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar ist
Visum zum Arbeiten für IT-Spezialisten
Zulassungsvoraussetzungen:
- Anerkannter Hochschulabschluss oder Nachweis von den berufspraktischen Kenntnissen (mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre im IT-Bereich)
- Jobangebot im IT-Bereich in Deutschland
- Bruttojahresgehalt von mindestens 49.680 € (im Jahr 2020)
- Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: mindestens auf Niveau B1 *
- Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit **
- Reisepass
- Finanzierungsnachweis
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
* Sollte die Arbeitssprache nicht Deutsch sein, kann in Einzelfällen auf den Nachweis von Sprachkenntnissen verzichtet werden
** Hierbei wird unter anderem geprüft, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar ist
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Zulassungsvoraussetzungen:
- Anerkennungsbescheid / Defizitbescheid
- Anmdeldebestätigung einer geeigneten Qualifizierungsmaßnahme
- Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: mindestens auf Niveau A2
- Finanzierungsnachweis
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visum zur Arbeitplatzsuche
Zulassungsvoraussetzungen:
- Anerkannte bzw. vergleichbare Qualifikation (Hochschul- oder Berufsabschluss)
- Ggf. Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: mindestens auf Niveau B1 (Beruflich Qualifizierte)
- Finanzierungsnachweis
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visum zum Forschen
Zulassungsvoraussetzungen:
- Aufnahmevereinbarung bzw. Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
- Reisepass
- Kein bestehender Auswesingsgrund
- Finanzierungsnachweis
- Ggf. weitere Finanzierungsnachweise (z.B. Stipendium)
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visum zur Selbstständigkeit
Zulassungsvoraussetzungen
Gewerbetreibende:
- Wirtschaftliches Interesse für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung
- Positive Auswirkung des Geschäftsvorhabens auf die deutsche Wirtschaft
- Finanzierungsnachweis (Eigenkapital bzw. Kreditzusage)
- Nachweis von der angemessenen Altersvorsorge (für Personen über 45 Jahre)
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Freiberufler:
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufs
- Finanzierungnachweis des Vorhabens
- Sicherung der Lebenshaltungskosten
- Nachweis von der angemessenen Altersvorsorge (für Personen über 45 Jahre)
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visa-Arten rund um das Thema "Bildung"
Visum zum Studieren
Zulassungsvoraussetzungen:
- Zulassung zum Studium oder Studienkolleg
- Schulabschlussnachweis oder anerkannter Hochschulabschluss
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto*, Stipendium, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: in der Regel auf Niveau B2**
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
* Grundsätzlich mindestens 10.236 € pro Jahr (im Jahr 2020)
** Abhängig von den Studienvoraussetzungen
Visum zur Studienplatzsuche
Zulassungsvoraussetzungen:
- Schulabschluss, der unmittelbar zum Studium oder zum Studienkolleg befähigt
- Sprachliche Voraussetzungen für das Studienfach
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung
Zulassungsvoraussetzungen:
- Ausbildungsplatz in Deutschland
- Ausländischer Schulabschluss mit Hochschulzugang
- Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: mindestens auf Niveau B1
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Ausbildungsgehalt)
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (sogenannten Vorrangsprüfung)*
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
* Dies ist ein internes Behördenverfahren – Sie müssen dafür nichts tun
Visum zur Ausbildungsplatzsuche
Zulassungsvoraussetzungen:
- Altergrenze: 25 Jahre
- Ausländischer Schulabschluss mit Hochschulzugang
- Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: mindestens auf Niveau B2
- Finanzierungsnachweis
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU
Zulassungsvoraussetzungen:
- Praktikumplatz in Deutschland (es muss fachlich Ihrem Studium entsprechen)
- Immatrikulation an ausländischer Hochschule oder Hochschulabschluss nicht älter als 2 Jahre
- Finanzierungsnachweis
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Visum zum Spracherwerb
Zulassungsvoraussetzungen:
- Zulassung zu einem Deutsch-Intensivsprachkurs*
- Finanzierungsnachweis
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
* Bitte beachten Sie, dass Abend- und Wochenendkurse oder Integrationskurse nicht ausreichend sind
Visa-Arten rund um das Thema "Familie"
Visum zur Familienzusammenführung
Zulassungsvoraussetzungen:
- Ehegatte oder Eltern mit gültigem Aufenthalsrecht in Deutschland
- Ggf. Nachweis von den erforderlichen Deutschkenntnissen: mindestens auf Niveau A1
- Reisepass
- Kein bestehender Ausweisungsgrund
Unter diesem Link finden Sie mehr Informationen zum Thema "Familiennachzug"
Ein längerfristiges Aufenthaltsrecht nach der Einreise erhalten Sie durch die Erteilung und gegebenenfalls Verlängerung einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis oder durch die Erteilung einer (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist spätestens bis zum Ablauf der Gültigkeit des Einreisevisums bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob und in welchem Umfang die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Eine Beschäftigung dürfen Sie als Ausländer nur ausüben, wenn Ihr Aufenthaltstitel es gestattet. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels stellen. Mit einer rechtzeitigen Verlängerung vermeiden Sie, dass Sie ausreisen müssen und Ihre Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung verlieren.
Aufenthaltserlaubnis
Die Ausländerbehörde erteilt und verlängert auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke.
Sie können die Aufenthaltserlaubnis erst nach der Einreise mit einem nationalen Visum auf Antrag erhalten. In besonderen Fällen, z.B. bei Hochqualifizierten, kommt auch sofort eine Niederlassungserlaubnis in Betracht.
Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass
- Sie mit dem erforderlichen Visum eingereist sind und die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht haben (insbesondere zum Zweck Ihres Aufenthalts),
- Ihre Identität geklärt ist und Sie die Passpflicht erfüllen,
- der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Einkünfte mindestens in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielt werden - in einigen Fällen gelten Sonderregelungen),
- kein Ausweisungsgrund vorliegt und
- soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich gegebenenfalls aus dem jeweiligen Aufenthaltszweck, für den die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll.
Wenn Sie als Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) besitzen (nationaler Aufenthaltstitel des anderen EU-Staates mit der Bezeichnung "Daueraufenthalt-EG" in der jeweiligen Amtssprache), können Sie in der Regel für Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt dann zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn die hierfür in den Bestimmungen über den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit beziehungsweise der Ausbildung genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Aufenthaltserlaubnis kann unter anderem widerrufen werden, sobald die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nicht mehr gültig ist.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt und räumlich nicht beschränkt ist. Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich.
Ihre Niederlassungserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Wer kann eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht. Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Erforderliche Unterlagen für eine Niederlassungserlaubnis
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie