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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Um in bestimmten Berufen in Deutschland arbeiten zu können oder um sich selbstständig zu machen, ist es Voraussetzung, dass der im Ausland erworbene Abschluss in Deutschland anerkannt wird. In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick zu den Anerkennungsverfahren bei ausländischen Berufs- und Hochschulabschlüssen, den Kosten, der Verfahrensdauer und den richtigen Ansprechpartnern. Die wichtigsten Informationen für Ärztinnen und Ärzte haben wir Ihnen als Sonderpunkt zusammengestellt.

Kontakt

Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)

Telefonisch erhalten Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr - 15 Uhr erste Informationen bei der Service Hotline zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unter:

Tel. +49 (0)30 1815 1111

 

Anerkennung in Deutschland - Der Ablauf

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In Deutschland gibt es sogenannte „reglementierte Berufe“. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. Um diese Berufe ausüben zu können, bedarf es einer vorherigen Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.


Alle anderen Berufe sind "nicht reglementiert", das bedeutet für Sie, dass eine Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses freiwillig erfolgen kann. Dies wird vielfach empfohlen, um schneller und einfacher in den neuen Job in Deutschland starten zu können! Ziel ist es, die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation zu ermitteln.

Das Anerkennungsverfahren dauert bis zu drei Monate und ist kostenpflichtig.

ACHTUNG! Die Anerkennung ist unabhängig von der Arbeitserlaubnis.

IHK Karlsruhe

Viele zusätzliche Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie in sieben Sprachen auf der Internetseite "Anerkennung-in-Deutschland". Hier finden Sie auch den Anerkennungsfinder, mit dem Sie vorab prüfen können, ob Ihr erworbener Abschluss einem deutschen Beruf zugeordnet werden kann, und falls ja, welchem. Auch erfahren Sie hier die zuständige Stelle, an die Sie sich wenden können.

 

Für die Prüfung und Anerkennung der Berufsabschlüsse aus dem Handwerk liegt die Zuständigkeit bei den Handwerkskammern. Die Anträge sind bei der Kammer zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Die Möglichkeit, eine der Kammern auszuwählen, besteht nicht. Für die Bearbeitung der Anträge entstehen Ihnen Gebühren. Diese betragen mindestens 100 bis maximal 600 Euro zuzüglich Auslagen. Ist eine Qualifikationsanalyse erforderlich, müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen. Falls die Handwerkskammer bei der Gleichwertigkeitsprüfung feststellt, dass der Beruf nicht anerkannt werden kann, besteht für Sie die Möglichkeit, die beruflichen Kompetenzen durch das Ablegen einer inländischen Prüfung (sogenannte „Externenprüfung“) feststellen zu lassen.

 

In den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) für die Prüfung und Anerkennung zuständig. Sie können in der Liste der IHK FOSA checken, ob Ihr Beruf dort aufgeführt ist. Wenn ja, dann können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ausfüllen und schriftlich bei der IHK FOSA einreichen. Das Verfahren kostet bis zu 600 Euro. Die genauen Preise können Sie in der Gebührenliste der IHK FOSA nachlesen. Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung.

Auf einen Blick

  • Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige, im Inland oder Ausland erworbene Berufserfahrung nachgewiesen werden
  • Anerkennung des Berufsabschlusses bedeutet die Bewertung, ob die ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation gleichwertig ist
  • Erhalten Sie eine positive Entscheidung bedeutet das eine Bestätigung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation
  • Dauer der Gleichwertigkeitsprüfung: bis zu 3 Monate
  • Zuständigkeit bei Handwerksberufen: liegt bei den Handwerkskammern 
  • Zuständigkeit bei Ausbildungsberufen und Weiterbildungsabschlüssen: in den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen liegt bei der IHK FOSA.

Checkliste für die Antragstellung bei der HWK

  • Antragsformular (erhältlich bei einem Beratungsgespräch)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Farbkopien der Originaldokumente sowie der deutschen Übersetzungen von:
  • allen Zeugnissen / Diplomen über die erworbene Berufsqualifikation
  • den Notenlisten der Prüfungen / beruflichen Schulen
  • allen Unterlagen, aus denen die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ersichtlich sind, z.B.
  • Lehrpläne, Ausbildungsvorschriften, usw.
  • Arbeitszeugnissen aus dem Herkunftsland / aus Deutschland oder dem Arbeitsbuch, sofern vorhanden
  • des Personalausweises oder Reisepasses

Checkliste für die Antragstellung bei der IHK FOSA

Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind hiervon ausgenommen.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufabschlusses (Ausbildungszeugnis)
  • Nachweis über einschlägige, relevante Berufserfahrung
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Weiterbildungen, Umschulungen)
  • Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (zum Beispiel Nachweis der Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum, Geschäftskonzept)

WICHTIG!

Alle Dokumente sind in der Regel ins Deutsche zu übersetzen, bei den Bescheinigungen sind in der Regel beglaubigte Kopien erforderlich.

Beratung zur Anerkennung des Berufsabschlusses - IQ Netzwerk

Eine persönliche Beratung zum Anerkennungsverfahren in Deutschland bietet Ihnen in Baden-Württemberg das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen des IQ Netzwerks. Für die TechnologieRegion Karlsruhe ist die Erstanlaufstelle in Mannheim zuständig.

Das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Mannheim bietet Ihnen:

  • Informationen zum Thema „Anerkennung von ausländischen Abschlüssen“
  • Verweisberatung und Begleitung von internationalen Fachkräften im Anerkennungsprozess (Recherche der zuständigen Anerkennungsstellen, Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen, bei Bedarf weitere Unterstützung im Anerkennungsprozess)
  • Beratung bei beruflicher Orientierung (Möglichkeiten der Anpassungs- und Nachqualifizierung sowie arbeitsmarktbezogene Fördermöglichkeiten, Verweis an weitere Beratungsangebote)

Anerkennung des Berufes in Deutschland – Verfahren

Kontakt HWK Karlsruhe

Handwerkskammer Karlsruhe
Haus des Handwerks

Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
zur Website

Ansprechpartnerin
Frau Anja Menges

Geschäftsbereich Bildung /
Anerkennung/ Qualifikationsfeststellung/
Ausbildungsberatung

Tel. +49 (0) 721 1600 157

Kontakt IHK

IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
D - 90443 Nürnberg
Tel. +49 (0)911 81506-0
Fax +49 (0)911 81506-100
E-Mail: info@ihk-fosa.de
zur Website

IQ-Netzwerk

Persönliche Beratung zum Anerkennungsverfahren

Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim gGmbH
N 4, 1
D - 68161 Mannheim

Ansprechpartner*Innen
Frau Ulbrich und Herr Schukow

Tel. +49 (0)621 437 731 13
Fax +49 (0)621 437 731 11
anerkennung@ikubiz.de

Sie haben in Ihrem Heimatland ein Studium erfolgreich abgeschlossen und wollen nun in Deutschland arbeiten? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten zu prüfen, ob Ihr Universitätsabschluss in Deutschland anerkannt wird. Wir zeigen Ihnen in diesem Abschnitt die beiden Alternativen.

Zeugnisanerkennung

Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet Ihnen die Möglichkeit, zu schauen, ob die Universität in Ihrem Heimatland auch in Deutschland staatlich anerkannt ist.

Zeugnisbewertung

Sie können eine Zeugnisbewertung beantragen. Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern.

ACHTUNG!

Eine Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung!


Verfahren zur Beantragung einer Zeugnisbewertung

Zur Beantragung einer Zeugnisbewertung bietet Ihnen die ZAB die Möglichkeit ein Online-Antragsformular auszufüllen.

  • Füllen Sie das Antragsformular an Ihrem PC aus und senden Sie es online an die ZAB zurück. Wenn Sie mehrere Hochschulabschlüsse bewerten lassen möchten, laden Sie sich bitte für jeden Abschluss ein eigenes Antragsformular herunter.
  • Anschließend drucken Sie den Antrag aus und senden ihn zusammen mit den einzureichenden Dokumenten an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Kontaktinformationen rechts) in Bonn.    

Auf einen Blick

  • Eine Zeugnisbewertung vereinfacht den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.
  • Die Zeugnisbewertung ist jedoch NICHT die Anerkennung des Zeugnisses.
  • Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Universitätsabschlusses / Diploms zwingende Voraussetzung, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können.

Kosten einer Zeugnisbewertung für eine ausländische Hochschulqualifikation:

  • 200 Euro für die Ausstellung einer (ersten) Bescheinigung

  • 100 Euro für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung, falls Sie mehrere Qualifikationen bewerten lassen möchten

  • 100 Euro für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts)

  • Gebührenbefreiung wird grundsätzlich nicht erteilt.
  • Zuständigkeit für die Zeugnisbewertung liegt bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten

Die Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten ist auf Landesebene geregelt und somit unterschiedlich je nach Bundesland. Die Zuständigkeit in Baden-Württemberg liegt beim Landesamt für Medizin und Pharmazie. Seit 2012 kann jede Ärztin und jeder Arzt eine deutsche Approbation, d.h. die Berechtigung zur vollumfänglichen Berufsausübung beantragen.

ACHTUNG!

Ab sofort sind allgemeine Sprachkenntnisse der deutschen Sprache nach dem europäischen Referenzrahmen im Niveau B2 und Fachsprachkenntnisse im Niveau C1 nachzuweisen.
Die zuständige Anerkennungsstelle in Baden-Württemberg akzeptiert Sprachtests anerkannter Sprachinstitute.

Sie sind Ärztin oder Arzt, haben Ihr Studium in einem Nicht-EU Land abgeschlossen und wollen in der TechnologieRegion Karlsruhe in Ihrem Fachgebiet arbeiten? Dann müssen Sie den Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin bei im Ausland erworbener Berufsqualifikation ausfüllen.
Weitere Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung außerhalb der EU absolviert haben, erhalten Sie hier.

Da die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte zu den reglementierten Berufen in Deutschland gehört, müssen auch EU-Bürgerinnen und Bürger, die als Ärztin oder Arzt in der TechnologieRegion Karlsruhe arbeiten wollen, den Antrag auf Erteilung der Approbation stellen.

ZAB

Beantragung einer Zeugnisbewertung

Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Postfach 2240
D - 53012 Bonn
Tel. +49 (0)228 501 664
zabservice@kmk.org

Landesprüfungsamt

Baden-Württemberg

Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
D - 70565 Stuttgart
Tel. +49 (0)711 9040
abteilung9@rps.bwl.de