TechnologieRegion Karlsruhe TechnologieRegion Karlsruhe

Arbeiten

Sie haben sich entschieden und wollen in Deutschland arbeiten. Damit Sie mit der neuen Arbeit nach der erfolgreichen Arbeitsplatzsuche auch ohne Schwierigkeiten anfangen können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in diesem Abschnitt zusammengefasst.

Sie haben eine neue Stelle gefunden, die Firma ist an Ihnen interessiert und Sie würden am liebsten sofort den Arbeitsvertrag unterschreiben? Bevor Sie das tun können, müssen Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis vorzeigen können. Ohne diese können Sie nicht in Deutschland arbeiten.
Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten ist dies ganz einfach, sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ("Arbeitnehmerfreizügigkeit").

Voraussetzungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU

  • Tätigkeit als Fachkraft, für die nach deutschem Recht eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist
  • Einhaltung der tariflichen Arbeitsbedingungen für vergleichbare inländische Beschäftigte

Daneben gelten weitere besondere Bestimmungen für die folgenden Bereiche:

  • Hilfskräfte
  • Beschäftigung im Schaustellergewerbe
  • Haushaltshilfen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen

 

Dauer des Verfahrens:

ca. vier Wochen

Zuständigkeit:

Für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit ihren regionalen Standorten zuständig.
Nicht-EU und Nicht-EWR Bürgerinnen und Bürger brauchen für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung oder im deutschen Inland bei einer Ausländerbehörde - und in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

ACHTUNG!

Sonderregelungen gelten für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch NACH der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf.

ZAV

Telefonische Beratung bei der ZAV

Telefonsprechzeiten: 08:00 - 18:00
unter Tel. +49 228 713 1313

Unternehmen in der TRK

Die TechnologieRegion Karlsruhe gehört zu den leistungsstärksten Wirtschaftsregionen in Europa.
Sie vereint eine gesunde Mischung aus internationalen Konzernen, Wissenschaftseinrichtungen mit globaler Bedeutung, mittelständischen Unternehmen (- oft Marktführer in ihrer Nische) und Start-ups. Hinzu kommt ein ausgewogener Branchenmix mit einem hohen Anteil an Zukunftstechnologien.

Rund ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitet in technologieintensiven Branchen – so viele wie in kaum einer anderen Region Europas.

Zu den wichtigsten Branchen gehören:

  • die Informations- und Kommunikationstechnologie
  • der Kraftfahrzeugbau mit Zulieferern
  • die Hersteller von elektronischen Ausrüstungen
  • der Maschienenbau
  • die Mineralölverarbeitung
  • die Kultur- und Kreativwirtschaft

 Unter diesem Link finden Sie eine Auswahl an Unternehmen.

 

 

Sie haben das Bewerbungsgespräch erfolgreich bestanden und stehen nun davor, Ihren Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei einem deutschen Arbeitsvertrag achten sollten.

Es gibt unbefristete und befristete Arbeitsverträge. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind, wie der Name schon sagt, auf einen bestimmten, im Vertrag vereinbarten Zeitraum begrenzt. Eine Befristung ist nur unter den im Teilzeit- und Befristungsgesetz genannten Voraussetzungen zulässig. Befristete Arbeitsverträge bedürfen für die Wirksamkeit der Befristung der Schriftform. Falls die Befristung nicht vorab schriftlich im Arbeitsvertrag aufgenommen wurde, gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Durch den Arbeitsvertrag werden für beide Vertragsparteien Pflichten begründet.

Pflichten

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht die Pflicht

  • zur persönlichen Arbeitsleistung,
  • eine Gehorsamspflicht,
  • eine Treuepflicht (z.B. kein Verrat von Betriebsgeheimnissen, keine Annahme von Bestechungsgeldern) und
  • unter bestimmten Voraussetzungen ein Wettbewerbsverbot.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besteht

  • die Pflicht zur Zahlung des Arbeitslohnes,
  • die Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
  • die Pflicht zur Gewährung von Urlaub,
  • eine Beschäftigungspflicht,
  • eine Fürsorgepflicht
  • und die Pflicht, ein Zeugnis auszustellen.

Weitere Rechte und Pflichten wie beispielsweise Gewährung von Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder die Kündigungsfristen können sich nicht nur aus dem Arbeitsvertrag ergeben, sondern auch aus arbeitsrechtlichen Gesetzen und Tarifverträgen.

Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Bezeichnung und allgemeine Beschreibung der zu verrichtenden Tätigkeit
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit (höchstens sechs Monate)
  • Höhe der Vergütung
  • Dauer des jährlichen Urlaubs
  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die Dauer der Befristung.

 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit wird definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause. Bei der Schichtarbeit wird die Arbeitszeit in wechselnde Zeitabschnitte unterteilt.
Zu den Erholungszeiten zählen Ruhepausen (während der Arbeitszeit), Ruhezeiten (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) und ein bezahlter Erholungsurlaub.