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Studierende

Studierende aus dem Ausland können neben ihrem Studium arbeiten oder ein Praktikum machen. In diesem Abschnitt finden Sie die wichtigsten Informationen dazu. Falls Sie die Absicht haben, ein Studium an einer Hochschule in der TRK aufzunehmen, haben wir in diesem Kapitel grundlegende Informationen und Hinweise für Sie zusammengefasst.

Informationen über die Hochschullandschaft und Studienbedingungen in Baden-Württemberg finden Sie im "Studieninfoportal" des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, beziehungsweise für englischsprachige Studiengänge bei "Study-Guide".

Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium

Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft. 


Studierende aus der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz müssen die Bewerbung um einen Studienplatz (Zulassungsantrag) genau wie deutsche Studieninteressenten direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten.

Sie sind an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und arbeiten neben dem Studium  beispielsweise als wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi), in Forschungsinstituten, in der Bibliothek oder auch als Servicekraft in der Gastronomie oder als Babysitter. Auch Studierende aus dem Ausland können in Deutschland neben dem Studium arbeiten. Studierende aus der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen wie deutsche Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. In den Semesterferien können sie uneingeschränkt Geld verdienen. Wer aus einem anderen Land außerhalb der EU oder aus Bulgarien, Kroatien oder Rumänien kommt, kann 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde, der Bundesagentur für Arbeit, jobben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Studentenwerks.

Hinweis: Keine Einschränkungen gelten für

  • Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Staaten sowie Island, Lichtenstein, Norwegen) außer Kroatien
  • Staatsangehörige der Schweiz

ACHTUNG!

Beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn Sie die Zulassung haben. Die Bestimmungen für ausländische Studierende sind sehr streng. Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen!

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Erwerbstätigkeit nicht verbietet.
  • Der Umfang der Beschäftigung überschreitet nicht das Kontingent der 120 Tage (beziehungsweise 240 halbe Tage).

Zuständige Stellen

Ausländerbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamte

students at work

Die Beratungshomepage der DGB-Jugend für erwerbstätige Studierende bietet ausführliche Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen wie Gehalt, Urlaub, Kündigung, Arbeitsvertrag, Gültigkeit eines Tarifvertrages und zu allen sozialrechtlichen Fragen rund um die Kranken- und Rentenversicherung.

Auch ein Praktikum steht internationalen Studierenden offen. Dabei lernen Sie die Arbeitswelt in Deutschland kennen und erwerben Wissen und Netzwerke, die Ihnen später bei der Jobsuche helfen können. Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum machen müssen, sollten Sie sich rechtzeitig von erfahrenen Studierenden, Dozenten oder Ihrer Fachschaft beraten lassen. Dort können Sie Tipps bekommen, wie Sie ein Praktikum finden und welche Praktika für Ihren Fachbereich sinnvoll sind.

 

Für studienfachbezogene Praktika gilt:

  • Sie sind an einer Hochschule immatrikuliert.
  • Sie sind zwischen 18 und 35 Jahre alt.
  • Es beseht ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zwischen dem Fachstudium und dem Praktikum.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt höchstens sechs Monate.

Praktika beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Um Top-MINT-Studierende aus englischsprachigen Ländern wie Kanada, Singapur und den USA als Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen, hat das Karlsruhe Institute of Technologie (KIT) das KIT MINTernship-Programm aufgelegt. In Kooperation mit Partneruniversitäten vor Ort bietet man Praktika direkt am KIT oder in baden-württembergischen Firmen an, die zwei bis sechs Monate dauern.
Die Stellen werden über das Portal des KIT ausgeschrieben.

 

Interessierte Unternehmen können sich an Dr. Kai Rebensburg, Telefon: + 49 (0) 721 608 44918,
E-Mail: kai.rebensburg@kit.edu wenden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen hat der DAAD für Sie zusammengestellt. Auch die IHK bietet Ihnen ein Portal zur Suche von Praktikumsplätzen.