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Familie

Familienfreundlichkeit wird in der TechnologieRegion Karlsruhe groß geschrieben - denn Familienfreundlichkeit schafft Lebensqualität. Gerade die Balance von Arbeit, Familie und Gesundheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr an Bedeutung. Hierfür setzt sich die TechnologieRegion Karlsruhe intensiv ein! Wir bieten Ihren Kindern hervorragende Schulen und Betreuungsangebote. Daneben gibt es viele kinderfreundliche Freizeitmöglichkeiten und spannende Berufsperspektiven für die Eltern. Grund genug, um die eigene Familie in die TechnologieRegion Karlsruhe nachzuholen!

Sie wollen Ihre Kinder durch andere Personen oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Im folgenden Abschnitt finden Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Optionen sowie eine Auflistung der bilingualen Betreuungsmöglichkeiten in der TRK.

Ein Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung

  • in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe oder in einer altersgemischten Gruppe mit Plätzen für Kinder dieser Altersgruppe) oder
  • in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten oder in einer altersgemischten Gruppe).

In Deutschland unterscheidet man staatliche und private Kindergärten bzw. Kindertagesstätten. Die Wahl des staatlichen Kindergartens hängt von Ihrem Wohnsitz ab; Sie können Ihr Kind also nur in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte Ihres jeweiligen Wohnortes schicken. Die Vergabe der Kindergartenplätze geschieht oft schon im März und in vielen Kindergärten gibt es bereits lange Wartelisten. Es ist also sehr wichtig, rechtzeitig an die Kinderbetreuung zu denken.

Alternativ zu den Kindergärten gibt es Tagesmütter, die die Betreuung meistens bei sich zu Hause anbieten. Tagesmütter sind zertifiziert und zur Betreuung von Kindern berechtigt. Eine weitere Alternative sind Eltern-Kind-Gruppen. Hier wird eine private Betreuung von Eltern organisiert, meistens mit Unterstützung von pädagogischem Personal.

Freie Plätze in Kindergärten, bei Tagesmüttern und in Eltern-Kind-Gruppen werden oft in regionalen Elternzeitschrift wie z.B. Karlsruher Kind inseriert.

Im Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind in eine bilinguale Kindertagesstätte zu schicken. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der Deutsch-Französisch- und Deutsch-Englischsprachigen Kinderbetreuungshorte.

Deutsch-Französische Kindertagesstätten

Kita Pamina

Hertzstr.21b
D - 76187 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 476 7802
Fax: + 49 (0) 721 484 7824
E-Mail: kita-pamina@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In drei altersgemischten Ganztagesgruppen werden 45 Kinder im Alter zwischen 1 – 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:

Ganztagesgruppen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Kita Polyglott

Kindergrippe an der Europäischen Schule Karlsruhe
Albert-Schweitzerstr. 1a
D - 76139 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 680 69 2510
Fax: +49 (0) 721 680 69 2525
E-Mail: kita-polyglott@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In vier Kinderkrippen werden 40 Kinder im Alter zwischen 2 Monaten bis zu 3,5 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:

Krippen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

Kita "les explorateurs - die Entdecker"

An der RaumFabrik 8
D - 76227 Karlsruhe
Tel. + 49 (0) 721 464 710710
Fax: +49 (0) 721 464 710719
E-Mail: kita-les-explorateurs@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In fünf altersgemischten Früh- und Ganztagesgruppen sowie einer Krippe werden 88 Kinder im Alter zwischen 2 Monaten bis zu 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:

Ganztagesgruppen: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Kita "les petits amis - die kleinen Freunde"

Welfenstr.30
D - 76137 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 819 89315
Fax: +49 (0) 721 819 89316
E-Mail: kita-die-kleinen-freunde@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In drei altersgemischten Ganztagesgruppen werden 45 Kinder zwischen 1 - 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:

Ganztagesgruppen von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

 Kita SieKids Villa Pusteblume

G.-Braun-Str. 16
D - 76187 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 531 69797
Fax: +49 (0) 721 531 69798
E-Mail: kita-villa-pusteblume@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In vier altersgemischten Früh- und Tagesgruppen sowie zwei Kinderkrippen werden 83 Kinder im Alter zwischen 1 – 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:

Ganztagesgruppen und Krippe: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr,
Frühgruppe: 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr.

Kita Mikado

Theodor-Rehbockstr.2
D - 76131 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 476 9674
Fax: +49 (0) 721 476 9746
E-Mail: kita-mikado@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In zwei altersgemischten Ganztagesgruppen, einer altersgemischten Frühgruppe und einer Krippe werden 55 Kinder im Alter zwischen 1 bis zu 6 Jahren betreut.

 

Öffnungszeiten:
Ganztagesgruppen und Krippe: 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr,
Frühgruppe: 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr.

Deutsch-Englische Kindertagesstätten

Kita Polyglott

Kindergrippe an der Europäischen Schule Karlsruhe
Albert-Schweitzerstr. 1a
D - 76139 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 680 69 2510
Fax: +49 (0) 721 680 69 2525
E-Mail: kita-polyglott@awo-karlsruhe.de
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Kita Monelli

Schillerstr.41
D - 76135 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721 841020
Fax: + 49 (0) 721 8314889
E-Mail: kita-monelli@awo-karlsruhe.de
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Angebotsformen und Belegung: In zwei Ganztagesgruppen werden 40 Kinder im Alter zwischen 3 bis zu 6 Jahren betreut.


Öffnungszeiten:

Ganztagesgruppen von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Bildungsangebot in der TRK

Vom Kindergarten bis zur Hochschule und weiter zum lebenslangen Lernen: Das Bildungsangebot in der TechnologieRegion Karlsruhe zeichnet sich durch Vielfalt, hohen Anspruch, breite Vernetzung und kurze Wege aus. Im Jahr 2012 wurden 21 Schulen aus der TechnologieRegion Karlsruhe mit dem Berufswahl-Siegel Baden-Württemberg ausgezeichnet. Die Auszeichnung geht an Schulen, die sich in herausragender und beispielhafter Weise um ihre Schüler bemühen und ihnen bei der Wahl eines Berufes mit Rat und Tat zur Seite stehen. Daneben sind alle Schularten in der TRK vertreten: 446 Grund-, Haupt- und Sonderschulen, 51 Realschulen und 33 Berufsschulen sowie 47 allgemeinbildende Gymnasien. Es gibt zudem spezialisierte Schulen wie Waldorfschulen und Privatgymnasien sowie die mehrsprachige Europäische Schule Karlsruhe. Wo Sie auch wohnen, Ihre Kinder erreichen in der TechnologieRegion Karlsruhe auf kurzen Wegen jede gewünschte Schulart. Das vernetzte Bildungssystem ist ein weiterer Pluspunkt unserer Region, den Eltern zu schätzen und ihre Kinder zu nutzen wissen.

 

Schularten in Deutschland

In Baden-Württemberg besteht, wie in ganz Deutschland, Schulpflicht. Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.

Die Schulpflicht umfasst die Teilnahme am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Einhaltung der Schulordnung der besuchten Schulart. Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Ihre Kinder können diese Schulen daher kostenlos besuchen.

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni) erfolgt. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auch ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Über die Einschulung entscheidet wie bisher die Schulleitung.

Hinweis

In der Regel versendet die jeweilige Grundschule Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.

In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. In der Regel wird das Kind jene Grundschule besuchen, in deren Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden. Der Besuch der Grundschule dauert vier Schuljahre.

Zur Schulanmeldung muss das Kind vorgestellt und folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis des Sorgerechtsinhabers (in der Regel Mutter oder Vater)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes

Im Anschluss an die Grundschule muss eine der weiterführenden Schularten Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium besucht werden (Sekundarstufe I). Die Besuchspflicht beträgt fünf Jahre.

 

Auf einen Blick

  • In Deutschland besteht eine allgemeine Schulpflicht.
  • Die Schulpflicht, also der Pflichtaufenthalt (Vollzeitschulpflicht) in der Schule, beträgt bundesweit neun, höchstens zehn Jahre.
  • Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen.
  • Die Grundschulzeit beträgt 4 Jahre. Die zu besuchende Grundschule wird anhand Ihrer Wohnadresse ermittelt, es besteht also keine freie Grundschulwahl.
  • Nach der Grundschule gibt es weiterführenden Schularten: Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium.
  • Der Besuch der Realschule endet mit der 10. Klasse und dem Erhalt der "Mittleren Reife", welche Voraussetzung für die meisten Ausbildungsberufe ist.
  • Der Besuch des Gymnasiums endet nach der 12. oder 13. Klasse (abhängig vom "G8/G9 Modell") mit dem Erhalt des Abiturzeugnisses, welches zu einem Studium an einer Universität berechtigt.



Weiterführende Schularten in Deutschland

Werkrealschule / Hauptschule

Zentrales Bildungsziel der Werkrealschule und Hauptschule ist es, die Begabungspotentiale der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und so zu gelingenden Bildungsbiographien beizutragen. Pädagogisches Leitprinzip ist eine durchgängige individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und eine verstärkte Berufswegeplanung in allen Klassenstufen.

Ein zentrales Element der Werkrealschule und Hauptschule sind die Wahlpflichtfächer

  • Gesundheit und Soziales,
  • Wirtschaft und Informationstechnik sowie
  • Natur und Technik.

Diese werden in den Klassenstufen 8 und 9 und 10 unterrichtet. Sie bieten ein nachhaltiges Konzept zur breiten beruflichen Orientierung, das Raum zur Gestaltung nach den schulischen Bedürfnissen eröffnet. Die Wahlpflichtfächer sollen eine Orientierung für die Ausbildungsentscheidung bieten.

Prinzip der Werkrealschule und Hauptschule ist eine durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen

Realschule

Die Realschule vermittelt in sechs Schuljahren (Klassen 5 bis 10) eine in sich abgeschlossene, erweiterte allgemeine Bildung und ein vertieftes Grundwissen. Hiermit wird die Grundlage für praktisch orientierte Berufe gelegt, in denen Aufgaben mit gehobenen Ansprüchen an Selbständigkeit, Verantwortung und Menschenführung zu bewältigen sind.

Mit bestandener Abschlussprüfung nach der 10. Klasse erwerben die Schülerinnen und Schüler den mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife).

Der Realschulabschluss berechtigt

  • zur Aufnahme einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang,
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen,
  • zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs und
  • zum Übergang in ein berufliches oder allgemeinbildendes Gymnasium.

Auch hier können Ihre Kinder einen Wechsel vornehmen, zum Beispiel von einer Realschule auf ein Gymnasium. Voraussetzung hierfür sind gute bis sehr gute schulische Leistungen.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und den demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet.

Die Gemeinschaftsschule kann die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch die Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) und 11 bis 13 (Sekundarstufe II) umfassen. Bis zum Ende der Sekundarstufe I bleiben dabei alle Abschlussmöglichkeiten offen.

Mögliche Abschlüsse:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II (drei weitere Jahre nach Klasse 10) entweder bei ausreichender Schülerzahl an der Gemeinschaftsschule selbst oder an einem anderen allgemein bildenden oder beruflichen Gymnasium.

Ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule ist an jede allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland jederzeit möglich. In Baden-Württemberg kann darüber hinaus ab Klasse 8 an ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform gewechselt werden.

Eine Gemeinschaftsschule kann unabhängig vom Wohnort des Kindes ausgesucht werden, es gibt keine Bindung an einen bestimmten Schulbezirk.

Allgemeinbildendes Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Studierfähigkeit führt.

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde in Baden-Württemberg allgemein für alle Schülerinnen und Schüler, die in die fünfte Klasse aufgenommen werden, das achtjährige Gymnasium eingeführt. Informationen darüber finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums im Kapitel zum allgemein bildenden Gymnasium.

Das Kultusministerium bietet im Rahmen eines Schulversuchs mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 an insgesamt 44 ausgewählten Schulen die Möglichkeit für einen alternativen neunjährigen Weg zum Abitur am allgemein bildendenden Gymnasium an. Die Standorte der Modellschulen und weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Modellversuch G8/G9" ebenfalls auf den Seiten des Kultusministeriums.

Das allgemeinbildende Gymnasium wird angeboten als:

  • Gymnasium mit sprachlichem Profil
  • Gymnasium mit humanistischem Profil
  • Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil
  • Gymnasium mit Profil Bildende Kunst
  • Gymnasium mit Musikprofil
  • Gymnasium mit Sportprofil
  • Gymnasium in Aufbauform (ab Klasse 7 beziehungsweise ab dem Einführungsjahr der gymnasialen Oberstufe)

Mit dem Abschluss der Klasse 10 beziehungsweise Klasse 11 in den G9-Modellschulen (Ende der Sekundarstufe I) wird den Schülerinnen und Schülern die mittlere Reife (Fachschulreife) zuerkannt.

Mit bestandener Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt und damit die allgemeine Studierfähigkeit bescheinigt.

Wird der Besuch des Gymnasiums nach einem Jahr im Kurssystem abgeschlossen oder die Abiturprüfung nicht bestanden, kann das Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt auf Antrag das Zeugnis der „Fachhochschulreife“ ausstellen, wenn der schulische Teil der Anforderungen erbracht wurde und der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder eines einjährigen Praktikums (einschließlich eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder eine dem entsprechende Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) vorliegt. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Privatschulen

Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Daneben stehen Ihnen natürlich private und internationale Schulen offen, für die allerdings Gebühren anfallen.

Träger einer privaten Schule können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftungen, Vereine, Kirchen, Unternehmen) sein.

Privatschulen gibt es im allgemeinbildenden Bereich und im Bereich der beruflichen Schulen (z.B. Berufsfachschulen, Berufskollegs, berufliche Gymnasien).

Privatschulen, die eine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben, sind Ersatzschulen; auch die Freien Waldorfschulen fallen darunter.

Mit dem Besuch einer Privatschule (Ersatzschule) erfüllt Ihr Kind die gesetzliche Schulpflicht. Bei einer Ersatzschule können Sie als Eltern davon ausgehen, dass die Lehrziele, Einrichtungen sowie die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter denen an öffentlichen Schulen zurückstehen. Ersatzschulen ohne staatliche Anerkennung, sogenannte genehmigte Ersatzschulen, dürfen staatliche Abschlüsse nicht selbst vergeben, es finden externe Prüfungen (Schulfremdenprüfungen) statt. Erkundigen Sie sich daher, ob die Ersatzschule Ihrer Wahl staatlich anerkannt und somit berechtigt ist, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.

Europäische Schule Karlsruhe (ESK)

Albert-Schweitzer-Straße 1
D - 76139 Karlsruhe
Tel.  +49 (0) 721 6 80 09 0
Fax.  +49 (0) 721 6 80 09 50

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Sie sind mit Ihrer Familie in die TechnologieRegion Karlsruhe gezogen und möchten das breitgefächerte Angebot nutzen, das die TRK für Sie und Ihre Familie bereit hält? In diesem Bereich zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre gemeinsame Freizeit als Familie zu gestalten.

Deutschland ist ein Land der Spielplätze. In jedem Wohngebiet gibt es einen Spielplatz, der meist von den Kommunen betreut wird. Spielplätze sorgen für Spaß und Bewegung, daher empfehlen wir Ihnen mit Ihren Kindern, Schaufeln und Eimern, sich auf den Spielplatz zu begeben. Ihre Kleinen können dann in Sandkästen spielen oder auf Klettertürmen, Rutschen, Wippen und Schaukeln ihre Zeit verbringen. Auch mit einem Tagesausflug zu einem der vielen Vergnügungsparks in Deutschland treffen Sie bestimmt den Nerv Ihrer Kinder. Neben Abenteuerparks im Freien stehen Ihnen Natur- und Tierparks, wie der Zoo in Karlsruhe oder Aquarien mit allen erdenklichen Meeresbewohnern zur Auswahl. Wie das Leben auf dem Land aussieht, inmitten von Schweinen, Kühen und Getreideanbau, können Ihre Kinder auf einem der vielen Erlebnisbauernhöfe in ganz Deutschland kennenlernen. Und bei schlechtem Wetter rettet vielleicht ein Museumsbesuch den Tag. Schließlich begeistern moderne Museen mittlerweile mit Filmen und Kinderprogrammen auch Kinder.

 

Tipp!

Eine Möglichkeit, um Gleichgesinnte zu treffen, bieten Ihnen die Elterncafés. Im Sinne eines Eltern- und Familientreffpunkts kann man in diesen Café mit anderen Eltern in Kontakt kommen.

 

Eltern mit Kindern können hier:

  • Kontakte knüpfen,
  • Informationen austauschen,
  • ihre Fragen loswerden,
  • einen Kaffee trinken,
  • Spielpartnerinnen und Spielpartner für ihre Kinder finden,
  • einen STÄRKE Elternkurs besuchen
  • ... und vieles mehr.

In diesem Bereich erklären wir Ihnen, wie der Familiennachzug bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern als auch bei Bürgerinnen und Bürgern aus Drittstaaten funktioniert.

Behördliche Voraussetzungen für den Familiennachzug

Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie:

  • nach Deutschland nachziehen und
  • eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung im gleichen Umfang ausüben, wie sie dem in Deutschland lebenden Familienmitglied gestattet ist.

Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:

  • "eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen. Die Erlaubnis Ihres Aufenthaltes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
    - Niederlassungserlaubnis,
    - Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
    - Aufenthaltserlaubnis und
    - ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
  • bei Ehegattennachzug zusätzlich:
    - Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
    - einfache Deutschkenntnisse des oder der Nachziehenden
  • bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
    - Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
    - Beherrschen der deutschen Sprache oder Vorliegen einer positiven Integrationsprognose (z.B. aufgrund Abstammung aus einem deutschsprachigen Elternhaus oder Besuch einer deutschsprachigen Schule) oder
    - Vorliegen eines besonderen Härtefalls

Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

Eine Übersicht über alle erforderlichen Unterlagen und über die Kosten des Verfahrens finden Sie hier.

Deutsche Sprachkenntnisse

Es ist immer einfacher, sich in einem Land zurechtzufinden, wenn man die Landessprache beherrscht. Daher müssen die Menschen, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, grundsätzlich vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Damit will die Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, dass diese Menschen von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und sich integrieren können. Der Sprachnachweis gilt nicht, wenn einer der Ehepartner Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist. Im Falle des Nachzugs zu einem deutschen Ehegatten ist vom Sprachnachweis abzusehen, wenn der Deutsche zuvor von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat oder wenn Bemühungen des ausländischen Ehegatten um den Erwerb einfacher Deutschkenntnisse im Ausland nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind

Einfache Deutschkenntnisse liegen vor, wenn Sie zum Beispiel vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und anwenden können, wenn Sie nach dem Weg fragen können oder sich und andere vorstellen und Fragen zu Ihrer Person stellen und beantworten können. Dies entspricht der Kompetenzstufe A1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats.

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.

Keine Deutschkenntnisse benötigt Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner für eine Aufenthaltserlaubnis, wenn: 

  • Sie selbst Inhaberin oder Inhaber einer „Blauen Karte EU“ sind.
  • Sie selbst in Deutschland als Hochqualifizierte oder Hochqualifizierter oder Forscherin oder Forscher arbeiten.
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner einen Hochschulabschluss hat.
  • Sie Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika sind.

Ihre Familie wird sich in Deutschland aber bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wenn Sie das Visum für den Ehegattennachzug wie oben beschrieben beantragen, können Sie bereits bei Ihrer Vorsprache in der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat zeigen, dass Sie über die geforderten Deutschkenntnisse verfügen. In der Regel müssen Sie Ihren Antragsunterlagen aber ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer der folgenden Sprachprüfungen beifügen: "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, "Grundstufe Deutsch 1" des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), "TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. vorlegen.

Weitere Informationen, wie Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können, finden Sie auch auf den Webseiten der Visastellen der deutschen Botschaften und Generalkonsulate. Diese beraten Sie bei der Visumsbeantragung und entscheiden über die Anerkennung Ihres Sprachnachweises.

Verfahren

Natürlich können Sie auch Ihre Kinder nach Deutschland mitbringen. Denn: Wenn Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben oder Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehende das Sorgerecht haben, bekommen Ihre Kinder im Alter von bis zu 16 Jahren ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Für Kinder über 16 Jahren gelten spezielle Regeln. Diese erfragen Sie am besten in der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes oder in einer Ausländerbehörde in Deutschland.

Auf einen Blick

Schritt 1 – in Ihrem Heimatland:

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und Ihre Kinder beantragen in Ihrem Heimatland in einer deutschen Botschaft oder dem Konsulat einen Aufenthaltstitel für Deutschland, der durch den Familiennachzug begründet ist.

Schritt 2 – in Deutschland:

Nach Ankunft Ihrer Familie in Deutschland, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Ausländerbehörde an. Erforderliche Unterlagen: Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise. Fragen Sie bei der Behörde nach, welche weiteren Dokumente notwendig sind. Je nach Ihrer speziellen familiären Situation können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. 

Achtung! 

Die Bearbeitungszeit kann unter Umständen einige Zeit dauern. Machen Sie sich daher rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie den Antrag frühzeitig. 

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten Sie viele weitere Informationen und Tipps zum Thema Familiennachzug.