Vom Kindergarten bis zur Hochschule und weiter zum lebenslangen Lernen: Das Bildungsangebot in der TechnologieRegion Karlsruhe zeichnet sich durch Vielfalt, hohen Anspruch, breite Vernetzung und kurze Wege aus. Im Jahr 2012 wurden 21 Schulen aus der TechnologieRegion Karlsruhe mit dem Berufswahl-Siegel Baden-Württemberg ausgezeichnet. Die Auszeichnung geht an Schulen, die sich in herausragender und beispielhafter Weise um ihre Schüler bemühen und ihnen bei der Wahl eines Berufes mit Rat und Tat zur Seite stehen. Daneben sind alle Schularten in der TRK vertreten: 446 Grund-, Haupt- und Sonderschulen, 51 Realschulen und 33 Berufsschulen sowie 47 allgemeinbildende Gymnasien. Es gibt zudem spezialisierte Schulen wie Waldorfschulen und Privatgymnasien sowie die mehrsprachige Europäische Schule Karlsruhe. Wo Sie auch wohnen, Ihre Kinder erreichen in der TechnologieRegion Karlsruhe auf kurzen Wegen jede gewünschte Schulart. Das vernetzte Bildungssystem ist ein weiterer Pluspunkt unserer Region, den Eltern zu schätzen und ihre Kinder zu nutzen wissen.
Schularten in Deutschland
In Baden-Württemberg besteht, wie in ganz Deutschland, Schulpflicht. Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Schulpflicht umfasst die Teilnahme am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Einhaltung der Schulordnung der besuchten Schulart. Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Ihre Kinder können diese Schulen daher kostenlos besuchen.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni) erfolgt. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auch ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Über die Einschulung entscheidet wie bisher die Schulleitung.
Hinweis
In der Regel versendet die jeweilige Grundschule Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.
In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. In der Regel wird das Kind jene Grundschule besuchen, in deren Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden. Der Besuch der Grundschule dauert vier Schuljahre.
Zur Schulanmeldung muss das Kind vorgestellt und folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis des Sorgerechtsinhabers (in der Regel Mutter oder Vater)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes
- Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes
Im Anschluss an die Grundschule muss eine der weiterführenden Schularten Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium besucht werden (Sekundarstufe I). Die Besuchspflicht beträgt fünf Jahre.
Auf einen Blick
- In Deutschland besteht eine allgemeine Schulpflicht.
- Die Schulpflicht, also der Pflichtaufenthalt (Vollzeitschulpflicht) in der Schule, beträgt bundesweit neun, höchstens zehn Jahre.
- Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen.
- Die Grundschulzeit beträgt 4 Jahre. Die zu besuchende Grundschule wird anhand Ihrer Wohnadresse ermittelt, es besteht also keine freie Grundschulwahl.
- Nach der Grundschule gibt es weiterführenden Schularten: Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium.
- Der Besuch der Realschule endet mit der 10. Klasse und dem Erhalt der "Mittleren Reife", welche Voraussetzung für die meisten Ausbildungsberufe ist.
- Der Besuch des Gymnasiums endet nach der 12. oder 13. Klasse (abhängig vom "G8/G9 Modell") mit dem Erhalt des Abiturzeugnisses, welches zu einem Studium an einer Universität berechtigt.
Weiterführende Schularten in Deutschland