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Wohnen in der TRK

In der TechnologieRegion Karlsruhe gibt es ein breites Angebot an unterschiedlichsten Mietwohnungen - vom kleinen Single-Apartment über Mietwohnungen mit mehreren Zimmern bis hin zum Einfamilienhaus, von der charmanten Altbauwohnung bis zum modernen Neubau. Allerdings sind attraktive Wohnungen heiß umkämpft und die Suche nach einer geeigneten Wohnung kann zeitaufwendig sein.

Damit Sie sich bei uns in der TRK richtig wohlfühlen und schnell eine Wohnung finden, finden Sie hier Tipps und Informationen rund um die Themen Wohnungssuche, Vertragsabschluss, Nebenkosten etc.

Schon bevor Sie mit Ihrer Suche beginnen, sollten Sie sich überlegen, welche Erwartungen Sie an Ihre künftige Wohnung in Bezug auf Größe, Lage, Verkehrsanbindung und Höhe der Miete haben. Je konkreter Sie wissen, was Sie suchen, desto gezielter können Sie danach suchen. 

Mietangebote für Wohnungen und Häuser finden Sie in den Serviceteilen der regionalen und lokalen Zeitungen sowie auf Internet-Plattformen.

 

Regionale und lokale Zeitungen:

In der TRK empfiehlt sich insbesondere ein Blick in die Samstagsausgabe 

  • der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) und 
  • des Anzeigenblatts Der Kurier (hier sind die Anzeigen auch online abrufbar).

Für einen weiteren Einzugsbereich kommen auch die folgenden Zeitungen in Betracht:

  • Badisches Tageblatt
  • Die Rheinpfalz
  • Pfalz-Echo
  • Pforzheimer Zeitung
  • Stuttgarter Zeitung

Vor allem gedruckte Wohnungsanzeigen sind in der Regel voller Abkürzungen. Damit Sie sich zurechtfinden, finden Sie hier eine Liste der gebräuchlichsten Abkürzungen.

Für die Wohnungssuche im Internet bieten sich die folgenden bundesweiten Online-Plattformen an:

Immobilienseiten im Internet enthalten oft mehrere Fotos des Mietobjekts, sodass Sie sich direkt eine konkrete Vorstellung machen können.

Wer es bevorzugt, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu mieten, findet Angebote unter:

Für Studierende und Praktikanten gibt es eine internationale Online-Unterkunftsplattform, die sich auf Zimmer und WG für diese Zielgruppe spezialisiert hat:

Bei der Wohnungssuche können Sie sich auch an ein Maklerbüro wenden. Makler verlangen für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision. Das kann auch gelten, wenn ein Makler eine Wohnung in der Zeitung anbietet. Die Provision ist allerdings eine Art Erfolgshonorar, das heißt, Sie müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Maximal erlaubt sind Provisionen bis zu zwei Monatsmieten (Grundmiete) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Falls Sie eine Wohnung in und um Karlsruhe suchen, können Sie sich auch an die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Karlsruhe - Volkswohnung GmbH - wenden:  

VOLKSWOHNUNG GmbH
Ettlinger-Tor-Platz 2
76137 Karlsruhe
Telefon: (+49) (07 21) 35 06 - 0
E-Mail: info@volkswohnung.com

Daneben kann es immer hilfreich sein, sich im Bekannten- und Kollegenkreis nach einer Wohnung umzuhören.

Vor allem zu Semesterbeginn ist für Studierende die Wohnungssuche oftmals schwierig. Es bietet sich daher an, frühzeitig vor Semesterbeginn mit der Zimmer- oder Wohnungssuche zu beginnen.

Für Studierende an staatlichen Hochschulen in der TRK stellt das Studierendenwerk Karlsruhe Wohnheimplätze in Karlsruhe und Pforzheim zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Bewerbung um einen Platz leider keine Garantie für ein Zimmer. 

Darüber hinaus bietet das Studierendenwerk Ihnen eine kostenlose Zimmervermittlung für private Zimmer. Sie können sich im System einloggen, oder aber die Angebote im Studentenhaus in Karlsruhe (rechter Flügel, Untergeschoss, Durchgang zur Cafeteria am Adenauerring) einsehen. Das Studentenhaus ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Angebote werden jeden Tag um 11 Uhr erneuert. Darüber hinaus stellt das Studentenwerk Tipps und Tricks auf der Seite Tipps zur Wohnungssuche zur Verfügung.

Kontakt

Studierendenwerk Karlsruhe
Studentenhaus
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe

Wohnheimverwaltung, Zimmervermittlung
Zi. Z 05 und Z 06 - Wohnheimverwaltung
Zi. Z 09 - Zimmervermittlung und allgemeine Auskünfte

Besuchszeiten
Mo. - Fr. 10:30 - 12:00 Uhr
Do. 13:30 - 15:30 Uhr

Ansprechpartner
Wohnheimverwaltung
Tel: +49 (0)721 6909-200
Privatzimmervermittlung
Tel: +49 (0)721 6909-192
E-Mail: wohnen@sw-ka.de

Der Verband der Kolpinghäuser e. V. bietet jungen Menschen in Ausbildung Unterkunft, Verpflegung und pädagogische Begleitung an. Der Verband gehört zum Kolpingwerk, einem internationalen katholischen Sozialverband. Kolping-Wohnheime für Auszubildende finden Sie auf der Internetseite Jugendwohnen in den Kolping-Wohnheimen - Wohnen auf Zeit für Azubis, Studenten und viele andere. Die Wohnheime legen Wert auf ein gemeinschaftliches Miteinander, z.B. durch gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten. Nach der Arbeit können Kontakte zu anderen Jugendlichen hergestellt werden, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. 

Jugendwohnen ist für alle zwischen 14 und 27-Jährigen, die zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, ein Studium absolvieren oder aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz nicht zu Hause wohnen können.

Kontakt

Verband der Kolpinghäuser e. V.
Breite Str. 110
50667 Köln
Tel: +49 (0)221 / 29 24 13 - 0
Email: info@kolpinghaeuser.de

Mietverträge müssen in Deutschland grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden. Üblicherweise wird im Mietvertrag die Kaltmiete beziffert, also die Miete für die reine Raumnutzung. Hinzu kommt meist noch ein Betrag für die Nebenkosten, den Mieter zusammen mit der Kaltmiete monatlich ebenfalls an den Vermieter überweisen müssen. Welche Leistungen unter die Nebenkosten fallen, kann von Mietvertrag zu Mietvertrag variieren. Klären Sie mit dem Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages, was Teil der Nebenkosten ist und welche Kosten darüber hinaus auf Sie zukommen könnten. 
Die monatlichen Abgaben für eine Mietwohnung in Form von Betriebs- oder Nebenkosten können unter Umständen höher sein als die vom Vermieter verlangte Nettomiete. Dazu zählen beispielsweise Kosten für:

  • Kalt- und Warmwasser
  • Heizung
  • Strom
  • Müllabfuhr
  • Abwasser

Ferner können gegebenenfalls folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Hausreinigung, Hauswart, Schornsteinfeger oder Gartenpflege
  • Versicherungen
  • Kabelanschluss
  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen

Diese Nebenkosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem,

  • wie viele Personen in der Wohnung leben (wirkt sich vor allem auf Wasser- und Stromverbrauch aus),
  • wie viele Räume es gibt und welche davon benutzt werden (wirkt sich vor allem auf den Wärmeverbrauch aus),
  • wie die Wohnung ausgestattet ist (eine bessere Isolierung bewirkt niedrigere Heizkosten) und
  • welche zusätzlichen Aufwendungen bezahlt werden müssen (z.B. wenn ein Aufzug oder ein Garten vorhanden ist).

Für die Nebenkosten werden in der Regel monatliche Vorauszahlungen verlangt, die auf einer Schätzung des Verbrauchs beruhen. Nach Ablauf eines Jahres wird dann auf Grundlage der konkret angefallenen Kosten abgerechnet. Es kann sein, dass Sie Geld erstattet bekommen, aber auch, dass Sie nachzahlen müssen, wenn Sie beispielsweise viel Wasser verbraucht haben. Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigen Abständen die Zählerwerte zu vergleichen und die Vorauszahlungen gegebenenfalls anzupassen.

Achtung!

Nicht alle Kosten einer Wohnung oder eines Hauses dürfen den Mietern in Rechnung gestellt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall genau, welche Nebenkosten umlegbar sind und welche nicht. Fachliche Beratung in allen Miet- und Wohnungsfragen erhalten Sie bei Mietervereinen, die in jeder größeren Stadt zu finden sind, u.a. in Karlsruhe und Baden-Baden. Darüber hinaus ist bei Einzug in eine Mietwohnung in der Regel eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution ist eine Geldsumme, die Sie als Sicherheit an den Vermieter zahlen. Der Vermieter kann auf diese Weise sicherstellen, dass nach Ihrem Auszug keine Forderungen an Sie als Mieter offen bleiben. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz und von seinem Vermögen getrennt anzulegen (sogenanntes Mietkautionskonto). Andere Anlageformen sind zulässig, sofern sie zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Der Vermieter muss Ihnen die Kaution nach Rückgabe der Wohnung mit den Zinserträgen zurückzahlen. Sie haben nur dann Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution, wenn Sie alle Forderungen des Vermieters beglichen haben, das heißt, wenn keine Miet- und Nebenkosten mehr offen sind. Er darf die Kaution auch aufwenden, um von Ihnen, Ihren Gästen oder Untermietern verursachte Schäden in der Wohnung reparieren zu lassen. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen und kann in drei gleichen monatlichen Raten an den Vermieter gezahlt werden. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Tipp!

Sie können die Kaution – je nach Vereinbarung mit dem Vermieter – entweder an ihn zahlen oder in Form einer Bankbürgschaft in Höhe der Kautionssumme aufbringen. Dabei verpflichtet sich Ihre Bank, für eventuell offene Forderungen des Vermieters bis zur Höhe der Bankbürgschaft zu haften.

Da in Deutschland Wohnungen nur selten möbliert vermietet werden, kann es vorkommen, dass Ihnen der Vormieter anbietet, Einrichtungsgegenstände zu übernehmen (z.B. eine Einbauküche, Einbauschränke, Teppichboden). Mit der Zahlung einer Ablösesumme werden Sie Eigentümer der betreffenden Gegenstände. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Vormieter nur den Zeitwert der Gegenstände verlangt. Dieser ist abhängig vom Neupreis, Alter und Zustand. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände vom Vormieter zu übernehmen.

Ruhezeiten

In Deutschland gibt es sogenannte Ruhezeiten, auf deren Einhaltung in der Regel auch Wert gelegt wird. Diese sind üblicherweise Montag bis Samstag zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie den ganzen Sonntag. In dieser Zeit sollten Sie laute Aktivitäten, wie Rasen mähen, laute Musik, Hämmern etc. vermeiden.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland besteht die Pflicht, einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Rundfunksender (Radio und Fernsehen) zu zahlen. Dabei gilt der Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen ist - und zwar unabhängig von der Anzahl der Bewohner und der Empfangsgeräte. Dabei spielt es keine Rolle, ob öffentliche oder private Sender empfangen werden. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie dies beim „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“ melden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mülltrennung

Vielleicht ist es Ihnen ja am Straßenbild oder in Ihrer neuen Nachbarschaft bereits aufgefallen - in Deutschland gibt es verschiedene Tonnen, die für verschiedene Abfälle gedacht sind. Mülltrennung ist ein Ausdruck des gesellschaftlichen Umweltbewusstseins und wird hier sehr ernst genommen. Sie finden auf dem jeweiligen Deckel der Tonne eine Erklärung, wie Sie den Müll korrekt entsorgen. Das System ist am Anfang nicht ganz einfach, und bei vorsätzlich falscher Müllentsorgung drohen Geldstrafen - daher fragen Sie im Zweifel lieber Ihre Nachbarn, wenn Sie sich bei der Mülltrennung nicht ganz sicher sind.

Kehrwoche

Die Kehrwoche ist eine typisch schwäbische Tradition, die auch in Baden weit verbreitet ist und wichtig ist für eine funktionierende, gute Nachbarschaft. Sie sieht die wöchentliche Reinigung gemeinschaftlich benutzter Bereiche in Mehrparteienwohnhäusern vor. In der Regel bedeutet dies, dass Sie – abhängig von der Anzahl Ihrer Nachbarn – die Reinigung dieser Bereiche in einem bestimmten Turnus übernehmen, z.B. alle zwei Wochen die Reinigung von Treppen, Fluren, Kellerräumen etc. In vielen Wohnhäusern wird die Kehrwoche auch durch einen externen Putzservice erledigt und mit Ihren Nebenkosten verrechnet. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Nachbarn, wie bei Ihnen im Haus die Kehrwoche organisiert ist.

Postzustellung

Bitte denken Sie daran, direkt nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung. Ihren Briefkasten mit Ihrem Namen zu versehen. Nur dann können Ihnen Briefe, Pakete etc. zugestellt werden. Eine gesonderte Anmeldung bei der Post ist nicht nötig.